Energie bezahlbar halten

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Strompreispaket für produzierende Unternehmen Energie bezahlbar halten

Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.

3 Min. Lesedauer

Foto zeigt einen Chemiepark

Energieintensive Unternehmen – wie zum Beispiel in der Chemie-Branche – sollen von den hohen Kosten für Energie entlastet werden, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stark gestiegen sind.

Foto: Burkhard Peter

Mit dem neuen Strompreispaket begegnet die Bundesregierung den immensen finanziellen Lasten der hohen Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind – und weiterhin bestehen.

Stromsteuersenkung entlastet 

Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sie sinkt auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Stromsteuer kostet die Unternehmen dann noch 50 Cent pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es über 15 Euro pro Megawattstunde und über anderthalb Cent pro Kilowattstunde. 

Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Entlastungen im Emissionshandel 

Im Gegenzug wird es den bisher geltenden Spitzenausgleich nicht mehr geben. Die nun vereinbarten Entlastungen fallen höher aus als der Spitzenausgleich und es profitieren nun alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich bekamen, sparen überdies Bürokratiekosten, weil zukünftig für die Entlastung keine Anträge zu stellen sind. 

Die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren aktuell bereits von der Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds. Diese Regelung wird für fünf Jahre verlängert. Sie befreit die Unternehmen von den Kosten des CO2-Emissionshandels, die bei der Stromproduktion anfallen. Zudem entfällt der sogenannten Selbstbehalts und vergrößert die Entlastungswirkung.

Auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden, ergänzt durch den Entfall des Sockelbetrags. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.

Die Bundesregierung geht für alle Regelungen nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden

Energiepreisentlastungen für Bürgerinnen und Bürger: Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, auch für 2024 einen Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu zahlen. So stabilisiert sie die Netzentgelte und damit auch den Strompreis für Bürgerinnen und Bürger. Zudem hat die Regierung die EEG-Umlage abgeschafft und verlängert die Strom- und Gaspreisbremse bis zum Frühjahr 2024. Beides entlastet gezielt auch Privatpersonen. Für die Preisbremsen und die Netzentgelte steht noch die Genehmigung durch die EU-Kommission aus.  

Entlastungen von bis zu 12 Milliarden Euro

„Wir senken die Stromsteuer radikal, stabilisieren die Netzentgelte und setzen die Strompreiskompensation fort, damit die Unternehmen mit den aktuellen Strompreisen besser zurechtkommen können“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz anlässlich der Vorstellung der neuen Maßnahmen. Allein im nächsten Jahr seien das Entlastungen in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro.

Damit werde nun auch Planungssicherheit für die nächste Zeit geschaffen und die Unternehmen von haben und von Bürokratie befreit. Er betonte,  dass dennoch entscheidend für den Standort Deutschland bleibe, konsequent den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze voranzutreiben. Für schnellere Planungen und Genehmigungen habe die Regierung aktuell mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lobte die Lösung als verlässlichen Rahmen, der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vom Mittelstand bis zu großen Konzernen unterstütze. „Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen“, betonte er. Das seien gute Schritte.

Produzierendes Gewerbe oder auch verarbeitendes Gewerbe:
Der statistische Begriff bezieht sich auf Unternehmen, die in der Produktion tätig sind und kann gleichbedeutend mit Industrie bzw. dem industriellen Sektor verwendet werden. Das umfasst u.a. den Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, das Baugewerbe und produzierendes Handwerk. 

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich zufrieden: „Wir setzen mit dieser Entscheidung auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen.“ Die Senkung der Stromsteuer könne im Bundeshaushalt realisiert und im Rahmen der Schuldenbremse finanziert werden.