1 00:00:06,903 --> 00:00:13,336 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht 2 00:00:13,360 --> 00:00:20,551 für das Amt des Bundeskanzlers eine starke Position vor: 3 00:00:21,953 --> 00:00:27,175 So hat der Bundeskanzler nach Artikel 64 Grundgesetz 4 00:00:27,199 --> 00:00:34,361 das Recht, das Bundeskabinett zu bilden. 5 00:00:36,042 --> 00:00:45,512 Der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Kandidatinnen und Kandidaten 6 00:00:45,612 --> 00:00:56,317 für die Ministerämter vor, und damit die Mitglieder des Bundeskabinetts. 7 00:00:58,501 --> 00:01:04,553 Auf gleiche Weise ist die Entlassung der Bundesminister möglich. 8 00:01:06,053 --> 00:01:15,019 Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen. 9 00:01:20,919 --> 00:01:24,524 Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt der Bundeskanzler die 10 00:01:24,548 --> 00:01:34,419 Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. 11 00:01:35,669 --> 00:01:48,169 Diese Richtlinienkompetenz umfasst die Vorgabe eines Rahmens für das Regierungshandeln, 12 00:01:49,169 --> 00:01:56,418 den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen. 13 00:01:57,418 --> 00:02:05,769 Innerhalb der von dem Bundeskanzler bestimmten Richtlinien leitet jeder Bundesminister 14 00:02:05,770 --> 00:02:10,518 seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. 15 00:02:12,812 --> 00:02:17,707 Diese Arbeitsweise heißt Ressortprinzip. 16 00:02:22,758 --> 00:02:32,669 Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer 17 00:02:32,670 --> 00:02:44,632 vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. 18 00:02:45,132 --> 00:02:52,031 Er trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. 19 00:02:53,820 --> 00:03:03,819 Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen, die zwei oder mehrere Parteien eingehen, 20 00:03:03,832 --> 00:03:12,282 um über eine Mehrheit im Bundestag zu verfügen. 21 00:03:12,781 --> 00:03:21,606 Innerhalb dieser Regierungskoalition ist der Bundeskanzler an die Absprachen 22 00:03:21,606 --> 00:03:30,207 mit den Regierungspartnern gebunden, will er das Bündnis nicht unnötig belasten. 23 00:03:35,032 --> 00:03:46,381 Der Bundeskanzler entscheidet auch über seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Artikel 69 GG). 24 00:03:47,611 --> 00:03:54,782 Dieses Amt übernimmt eine Bundesministerin oder ein Bundesminister. 25 00:03:56,032 --> 00:04:05,132 Handelt es sich um eine Koalitionsregierung, wird gewöhnlich ein Parteimitglied 26 00:04:05,132 --> 00:04:10,132 des Regierungspartners zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter ernannt. 27 00:04:11,881 --> 00:04:32,082 Im Verteidigungsfall besitzt der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Artikel 115b GG). 28 00:04:37,132 --> 00:04:45,404 Mithilfe der Vertrauensfrage kann sich der Bundeskanzler vergewissern, 29 00:04:45,405 --> 00:04:51,419 ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird (Artikel 68 GG). 30 00:04:52,816 --> 00:05:01,282 Findet der Antrag keine mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten, kann der 31 00:05:01,382 --> 00:05:08,605 Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. 32 00:05:09,382 --> 00:05:16,862 Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner 33 00:05:16,862 --> 00:05:23,354 Mitglieder eine neue Bundeskanzlerin oder einen neuen Bundeskanzler wählt.